Rechtlicher Hinweis
Aus juristischen Gründen ist es uns nicht gestattet, Beispiel-Fotos öffentlich zu zeigen.
Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG, §11, Abs.1,Nr.5b) ist dies nur noch dem Fachpublikum vorbehalten.
Nein, ich zähle nicht zum Fachpublikum.
Ja, ich bin Fachpublikum (z.B. Zahnarzt) und möchte die Beispiel-Fotos sehen.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass die Fotos alle von eigenen Behandlungen bei unseren Patienten stammen.
